
5 Fehler beim Elterngeldantrag und wie ihr sie vermeidet
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Die Vorfreude aufs Baby ist riesig, doch gleichzeitig stapeln sich die ToDo’s: Kliniktasche packen, einen passenden Namen finden, Babyzimmer einrichten. Die Kirsche auf der Sahnehaube ist dann noch der Elterngeldantrag!
Für viele werdende oder frischgebackene Mamas und Papas fühlt sich dieser Antrag wie ein Dschungel aus Unterlagen an - kompliziert, unübersichtlich und voller Fremdwörter. Leider schleichen sich dabei oft Fehler ein, die Zeit kosten oder - im schlimmsten Fall - sogar kostbares Geld. Als Elterngeldexperten mit langjähriger Erfahrung begleiten wir Familien täglich durch diesen Prozess. In diesem Beitrag zeigen wir euch die häufigsten Stolperfallen und wie ihr sie am Besten vermeiden könnt.
1. Antrag zu spät einreichen
Problem: Elterngeld kann rückwirkend für drei volle Monate gezahlt werden. Man sollte den Antrag also demzufolge spätestens im 4. Lebensmonat des Kindes einreichen, um sicherzustellen, dass das volle Elterngeld ab Geburt bezogen werden kann. Man muss jedoch sagen, dass, auch wenn der Antrag erst im 5. Lebensmonat eingereicht wird, dies nicht direkt bedeutet, dass der Anspruch auf Elterngeld für einen Monat verloren ist, sondern dadurch lediglich eine „Lücke“ entsteht.
Unser Tipp: Aus diesem Grund solltet ihr den Antrag bereits vor der Geburt vorbereiten, um es direkt nach Geburt - beziehungsweise so schnell wie möglich- abschicken zu können.
2. Falsche oder fehlerhafte Angaben zum Einkommen
Problem: Bei Angestellten zählt das laufende Steuerbrutto der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Hingegen wird zur Berechnung des Elterngeldes bei Selbstständigen das Kalenderjahr vor der Geburt berücksichtigt - hierbei bildet der Gewinn laut Steuerbescheid die Grundlage. Fehlerhafte Angaben zum Einkommen führen zu Verzögerungen oder zu falschen Berechnungen.
Unser Tipp: Am Besten sammelt ihr frühstmöglich die entsprechenden Nachweise - bei
Angestellten die Gehaltsnachweise und Selbstständige sollten ihren Steuerbescheid aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes wählen. Falls dieser noch nicht vorliegt, wird hier die Gewinnermittlung aus dem Kalenderjahr vor der Geburt benötigt.
3. Keine Planung bei ElterngeldPlus & Partnerschaftsbonus
Problem: Viele Eltern entscheiden sich spontan dazu, entweder ElterngeldPlus oder den
Partnerschaftsbonus zu wählen - jedoch ohne sich vorher ausreichend über die Voraussetzungen zu informieren. Dies kann schnell dazu führen, dass Bonusmonate nicht anerkannt werden.
Unser Tipp: Plant die Elternzeit und den dazu passenden Elterngeld-Bezug frühzeitig gemeinsam und prüft, ob die Stundenregelung passt. Wird sich beispielsweise für den Partnerschaftsbonus entschieden, müssen alle Elternteile parallel in Teilzeit (24 bis 32 Stunden pro Woche) arbeiten. Außerdem könnt ihr euch vorher beraten lassen - entweder bei der zuständigen Elterngeldstelle oder auch bei uns - mit unserer langjährigen Erfahrung helfen wir euch ebenfalls sehr gerne weiter!
4. Unvollständige Unterlagen
Problem: Jede fehlende Unterlage bedeutet Verzögerung, Rückfragen und starke Nerven. In der Regel fehlen häufig die Geburtsurkunde des Kindes - mit dem Vermerk „für Elterngeld“ - oder auch die Arbeitgeberbescheinigungen. Denkt auch unbedingt an den Nachweis zum Mutterschaftsgeld und, falls ihr vorhabt zu arbeiten, an die entsprechenden Unterlagen.
Unser Tipp: Im Elterngeldantrag findet ihr zwar Hinweise zu den benötigten Dokumenten, aber wir empfehlen eine Checkliste zu verwenden, sodass ihr alle wichtigen Unterlagen im Überblick habt und abhaken könnt, was bereits vorliegt. Im Elterngeldantrag findet ihr Hinweise zu den benötigten Dokumenten. Am Besten schickt ihr zudem alle Unterlagen in einem Umschlag, sodass diese gebündelt der Elterngeldstelle vorliegen und potenzielle Wartezeiten vermieden werden können.
5. Kein Plan B bei Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezuges
Problem: Wer während des Elterngeldbezuges arbeiten gehen möchte, muss diese Arbeitszeiten ausführlich dokumentieren - sonst drohen Rückfragen. An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass nicht mehr als 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden darf, da bei einer nachweislichen Überschreitung jener Arbeitszeit der Anspruch auf Elterngeld verfällt.
Unser Tipp: Stimmt euren Arbeitsumfang genau ab, führt eventuell ein Arbeitszeitkonto oder lasst euch vom Arbeitgeber die geleisteten Stunden schriftlich mitteilen. Für Selbstständige gelten diesbezüglich andere Nachweispflichten - informiert euch darüber frühstmöglich.
Fazit:
Auch wenn der Elterngeldantrag auf den ersten Blick kompliziert wirkt: Mit entsprechenden Vorbereitungen oder Unterstützung könnt ihr viel Stress vermeiden und sicherstellen, dass ihr das Elterngeld bekommt, was euch auch wirklich zusteht.
Wenn ihr euch eine individuelle Beratung wünscht, stehen wir von den Elterngeldexperten euch mit unserer langjährigen Erfahrung aus über 20.000 Beratungen natürlich gerne zur Seite. Wir unterstützen euch dabei, euren Elterngeldantrag optimal zu gestalten, sodass ihr das maximale Elterngeld bekommt.
Vereinbart gerne ein Beratungsgespräch unter www.elterngeldexperten.de oder kontaktiert uns telefonisch unter 03661 - 401 9000 (Montag bis Freitag, jeweils von 08:00 bis 18:00 Uhr). Auf unserem Instagram-Account @elterngeldexperten findet ihr außerdem weitere hilfreiche Tipps und aktuelle Informationen.